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- Artikel-Nr.: 870-T16898
König Dampf und das deutsche Wirtschaftswunder
Nach Gründung der Bundesrepublik erlebte die junge Bundesbahn während des Wirtschaftswunders in den 1950er- und 1960er Jahren eine eindrucksvolle Blütezeit. Zwar begann damals schon die Entwicklung von modernen Diesel- und Elektroloks, auf das Dampfross konnte aber noch lange Jahre nicht verzichtet werden. Ende 1958 gab es immerhin noch rund 9000 Dampfloks, die über 60 % aller Triebfahrzeugkilometer leisteten. Und nicht nur der Personenverkehr florierte, auch der Gütertransport auf der Schiene erlebte einen ungeahnten Boom. Nahezu jede Stadt besaß eine Güterabfertigung, es gab überall Anschlussgleise für Güterkunden und auch kleine, oft entlegene Bahnstationen waren als Gütertarifpunkte erreichbar, Streckenstilllegungen standen kaum zur Diskussion. Die pflegeintensiven Dampfrösser wurden damals in den zahlreich vorhandenen Bahnbetriebswerken meist in drei Schichten unterhalten. So auch im bayerischen Bw Ansbach, wo sich im Jahre 1961 noch 370 Mitarbeiter um 19 Dampfloks und 19 Brennkrafttriebfahrzeuge kümmerten. Selbst Veteranen aus bayerischen Länderbahnzeiten wie die Baureihe 89.8 (bayerische R 3/3) versahen Rangierdienst im Bahnhof und liefen auf den Nebenbahnen nach Bechhofen und Windsbach. Die kräftigen, aber langsamen16 R 3/3 gingen selten auf die Strecke, sondern bedienten eher Anschlüsse im Stadtgebiet. Ab und an mussten sie aber die flinken Pt 2/3 ersetzen und dann begann der Dienst oft schon um 3.27 Uhr mit dem Nahgüterzug 8967 nach Bechhofen mit einer Fahrzeit von zwei Stunden für rund 32 Kilometer. Eine solche Fuhre bestand damals meist aus bunt zusammengewürfelten Güterwagen verschiedener Bauarten. Zurück ging es dann mit einem Personenzug aus alten Zweiachsern und den Rest des Tages beschäftigte sich die betagte Bayerin mit Rangier- und Übergabefahrten. Solche Loks und Züge waren bis Anfang der 1960er Jahre noch dampfender Alltag in der ganzen Bundesrepublik und ein kleines, aber feines Detail in der legendären Wirtschaftswunderzeit. Das neue MINITRIX-Set ist somit ein Schmuckstück auf jeder Epoche-III-Anlage.
Vorbild: Tenderlokomotive 89 826 (ehemals Gattung R 3/3 der K.Bay.Sts.B.) der Deutschen Bundesbahn (DB). Achsfolge C n2t, Baujahr ab 1898. Betriebszustand ab 1959 (BD Nürnberg / Bw Ansbach).
Highlights
- Gehäuse aus Zinkdruckguss.
Modell: Eingebauter Digital-Decoder zum Betrieb mit mfx und DCC. 3 Achsen angetrieben, warmweißes LED-Spitzensignal mit der Fahrtrichtung wechselnd, digital schaltbar, analog in Betrieb. Gehäuse und Träger aus Zinkdruckguss.
Länge über Puffer 60 mm.
Einmalige Serie.
WEEE-Registrierungsnummer des Herstellers: | DE30519521 |
Maßstab / Spur: | 1:160 / Spur N |
Schienensystem-digital-analog: | 2 Leiter (Gleichstrom) Digital, 2 Leiter (Gleichstrom) Analog |
Digitalfunktionen: | dieses Fahrzeug mit mfx Decoder meldet sich an einer mfx fähigen Digitalzentrale selbst an zum Beispiel an der Mobile Station von Märklin, unterstützt das DCC Datenformat |
besondere Merkmale: | MHI Modell |
Epoche: | III von 1945 - 1970 |
Eisenbahngesellschaft: | DB Deutsche Bundesbahn |
Neuheiten: | 2023 |
ACHTUNG! Maßstabs- und originalgetreues Modell oder Zubehör für erwachsene Sammler oder Nutzer. Nicht geeignet für Kinder unter 15 Jahren.
Trix MHI Garantiebedingungen
Unabhängig von den Ihnen gesetzlich zustehenden, nationalen Gewährleistungsrechten gegenüber Ihrem MHI-Fachhändler als Ihrem Vertragspartner oder Ihren Rechten aus Produkthaftung gewährt die Firma Gebr. Märklin & Cie. GmbH Ihnen beim Kauf dieser MHI-Produkte (Exclusive Sondermodelle der Märklin-Händler-Initiative) zusätzlich eine Hersteller-Garantie von 60 Monaten ab Kaufdatum zu den nachfolgend aufgeführten Konditionen. Damit haben Sie unabhängig vom Kaufort die Möglichkeit, auch direkt bei der Firma Märklin als Hersteller des Produktes aufgetretene Mängel oder Störungen zu reklamieren. Die Trix Herstellergarantie gilt nur für die Technik der Modelle. Optische Mängel oder unvollständige Produkte können im Rahmen der Gewährleistungspflicht beim Verkäufer der Ware reklamiert werden.
Garantiebedingungen
Diese Garantie gilt für Trix – Sortimentsprodukte und Einzelteile, die bei einem MHI Fachhändler weltweit gekauft wurden. Als Kaufnachweis dient entweder die vom MHI Fachhändler komplett ausgefüllte Garantie-Urkunde oder die Kaufquittung. Daher empfehlen wir unbedingt, diese Garantie-Urkunde zusammen mit der Kaufquittung aufzubewahren.
Inhalt der Garantie / Ausschlüsse:
Diese Garantie umfasst nach Wahl des Herstellers die kostenlose Beseitigung eventueller Störungen oder den kostenlosen Ersatz schadhafter Teile, die nachweislich auf Konstruktions-, Herstellungs- oder Materialfehler beruhen, inklusive der damit verbundenen Service-Leistungen. Weitergehende Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausgeschlossen.
Die Garantieansprüche erlöschen
- Bei verschleißbedingten Störungen bzw. bei üblicher Abnutzung von Verschleißteilen.
- Wenn der Einbau bestimmter Elektronikelemente entgegen der Herstellervorgabe von nicht dafür autorisierten Personen durchgeführt wurde.
- Bei Verwendung in einem anderen als vom Hersteller bestimmten Einsatzzweck.
- Wenn die in der Bedienungsanleitung aufgeführten Hinweise des Herstellers nicht befolgt wurden.
- Jegliche Ansprüche aus Garantie, Gewährleistung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen, wenn in Trix-Produkte Fremdteile eingebaut werden, die nicht von Trix freigegeben sind und hierdurch die Mängel bzw. Schäden verursacht wurden. Entsprechendes gilt für Umbauten, die weder von Trix noch von Werkstätten, die von Trix autorisiert sind, durchgeführt werden. Grundsätzlich gilt zugunsten von Trix die widerlegbare Vermutung, dass Ursache für die Mängel bzw. Schäden die vorgenannten Fremdteile bzw. Umbauten sind.
Die Garantiefrist verlängert sich durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung nicht. Die Garantieansprüche können entweder direkt bei dem Verkäufer oder durch Einsenden des reklamierten Teils zusammen mit der Garantie-Urkunde oder der Kaufquittung und einem Mängelbericht direkt an die Firma Märklin gestellt werden. Märklin und der Verkäufer übernehmen bei Reparaturannahme keine Haftung für eventuell auf dem Produkt vom Kunden gespeicherte Daten oder Einstellungen. Unfrei eingesandte Garantie-Reklamationen können nicht angenommen werden.
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